Diese Hausordnung wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss der Landesberufsschule Wals am
4. März 2025 beschlossen und der Bildungsdirektion Salzburg zur Kenntnis gebracht.
- Schüler:innen und Lehrpersonen verpflichten sich zu einem wertschätzenden, höflichen und verständnisvollen Umgang und Verhalten. Jede/r verhält sich im Schulbereich so, dass sie/er weder sich noch andere gefährdet. Der Schüler/die Schülerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift zur Hausordnung ausdrücklich, den Verhaltenskodex (siehe Kinder-/Lernendenschutzkonzept der LBS Wals Seite 41) zu akzeptieren und danach zu handeln. Das Lernendenschutzkonzept ist über die Homepage der LBS Wals abrufbar und liegt in Papierform am Infoboard im Eingangsbereich auf.
- Im Falle des Fernbleibens vom Unterricht sind die Schule und der Lehrberechtigte ohne Verzug zu verständigen [E-Mail:sekretariat@lbs-wals.salzburg.at; Telefon: 05 7599 720].
- Die Schule kann ab 07:30 Uhr betreten werden, der Unterricht beginnt um 08:05 Uhr und endet um 16:55 Uhr.
- Alle Schüler:innen und Lehrerpersonen sind pünktlich zum Unterrichtsbeginn - auch nach den Pausen - in den Klassen bzw. Werkstätten. Die Klassensprecher:innen oder deren Stellvertreter:innen informieren die Direktion, sollte sich eine Lehrkraft dennoch um zehn Minuten verspäten.
- In den Garderoben stehen den externen Schüler:innen zugeordnete versperrbare Schränke zur Verfügung. Am Ende des Lehrgangs sind diese verlässlich zu räumen.
- Alle Räume und Gegenstände werden rücksichtsvoll benützt und ordentlich aufgeräumt hinterlassen. Im Schultrakt besteht zur Schonung der Holzböden Hausschuhpflicht. Für verursachte Schäden am Schulgebäude und dessen Einrichtungen sowie für auflaufende Reinigungskosten bei groben Verschmutzungen haftet der Schüler/die Schülerin nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- Getränkeflaschen sind verschlossen in der Schultasche aufzubewahren (nicht am Tisch). Beim Entsorgen ist unbedingt auf die Mülltrennung zu achten.
- Um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, sind keine elektronischen Geräte (Mobile devices etc.) im Unterricht zu verwenden. Diese sind daher auszuschalten und während der Unterrichtsstunden in der Handy-Garage oder Schultasche zu deponieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bild- und Tonaufnahmen am Schulgelände ohne ausdrückliche Genehmigung einer Lehrperson nicht gemacht werden dürfen. Keinesfalls dürfen diese veröffentlich oder geteilt werden.
- Nach Unterrichtsschluss – ebenso beim Verlassen von Gruppenräumen – sind die Stühle auf die Tische zu stellen, um die tägliche Reinigung zu erleichtern. Ebenso ist die Außenbeschattung einzufahren und das Licht auszuschalten. Um die Raumtemperatur zu minimieren, ist in den Monaten ab Mai bis Ende September bei Sommerwetter die Fensterinnenjalousie nach Unterrichtsende herunterzufahren und, um die Nachtlüftung zu aktivieren, die Klassentür bis zum Magnetanschlag zu öffnen.
- Das Rauchen lt. TNRSG § 12 und der Konsum von Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnissen lt. Salzburger Jugendgesetz § 36 ist am gesamten Schul- und Internatsgelände verboten. Unter Schul- und Internatsgelände ist zu verstehen:
- der gesamte Eingangs-/Einfahrtsbereich inkl. den zugehörigen Gehwegen
- die Freiflächen des Schul- und Internatsbereiches
- alle Räumlichkeiten und Gebäudeteile der Schule sowie des Internates
- Der Genuss von Alkohol und Drogen ist strengstens verboten! Waffen sowie andere Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von Schüler:innen nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind der Lehrperson auf Verlangen zu übergeben. Bei sicherheitsgefährdenden Gegenständen bzw. Waffen kann die Rückgabe nur an die Erziehungsberechtigten erfolgen.
- Bei Lehrgangsbeginn sind alle erforderlichen Dokumente und Geldbeträge für Lehrmittel beim Klassenvorstand abzugeben.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für gestohlene oder verlorene Gegenstände.
- Der Aufenthalt schulfremder Personen ist im gesamten Schulgelände nicht gestattet.
- Pausenaufsicht: Die Zeit vor Unterrichtsbeginn (7:50 Uhr bis 8:05 Uhr), die Vormittagspause (9:45 Uhr bis 10:00 Uhr) und die Nachmittagspause (15:00 Uhr bis 15:15 Uhr) werden von Lehrpersonen beaufsichtigt. Während der Mittagspause (11:40 Uhr bis 13:20 Uhr) entfällt die Aufsicht.
- Gemäß § 6 der Schulordnung sind aber alle Schülerinnen, Lehrpersonen und sonstige Bedienstete verpflichtet, besondere Ereignisse unverzüglich der Schulleitung zu melden.
Wals, März 2025